Immobilienbewertung im Auftrag von Gemeinden und Institutionen

Werteinschätzung eines unabhängigen Gutachters

Gemeinden benötigen nicht selten die Werteinschätzung eines unabhängigen Gutachters zu Immobilien aller Art. Notwendig ist ein Immobiliengutachten beispielsweise zur Wertermittlung von kommunalem Besitz im Rahmen von Verkaufs- oder Tauschprozessen. Auch für die Festlegung des Grundstückspreises für neu erschlossene Baugebiete zur Wohn- oder Gewerbebebauung erfordert mitunter eine unabhängige Wertermittlung als Grundlage für die Preisgestaltung.

Eröffnungsbilanz

Mitunter ist die Feststellung der Eröffnungsbilanz des Gebäudebestandes ein Thema. Hierfür haben wir ein verkürztes Verfahren entwickelt, was uns die effiziente und damit kostensparende Werteinschätzung des Immobilienbesitzes einer Gemeinde erlaubt. In Anlehnung an die NHK 2010 werden dabei alle gemeindeeigenen Gebäude, wie zum Beispiel Rathaus, Schule, Kindergarten und Feuerwehrgebäude, mit überschaubarem Aufwand einer Substanzbewertung in Anlehnung an die NHK 2010 unterzogen. So lassen sich in einem schlanken Prozess sämtliche Immobilien bewerten – bis hin zu Sonderfällen wie Wasserturm oder Stadtbauhof.

Was ist das Besondere an der Immobilien-Wertermittlung im Auftrag von Gemeinden und Institutionen?

Öffentliche Auftraggeber benötigen Immobiliengutachten aus allen Bereichen – von Wohnimmobilien bis hin zu Geschäftsimmobilien und öffentlichem Grund. Aufgrund der unterschiedlichen Zwecke der Gutachten-Erstellung kommen verschiedene Verfahren der Wertermittlung zum Einsatz. Wohnimmobilien werden vorranging mittels des Sachwertverfahrens oder im Vergleichswertverfahren bewertet, Gewerbeimmobilien hingegen überwiegend nach dem Ertragswertverfahren.

Unser Sachverständigenbüro deckt sämtliche Bewertungsarten für Immobilien kompetent ab und bewertet jedes Objekt individuell passend zur Nutzungsart und dem Gutachten-Zweck.

Referenzobjekte

Wie läuft solch eine Gutachten-Erstellung ab?

Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber erhalten von unserem Sachverständigenbüro fachgerechte Immobiliengutachten in fünf Schritten. Von der unverbindlichen Erstberatung bis zum fertigen Gutachten setzen wir dabei auf schlanke Prozesse und effiziente Abläufe.

Der Ablauf eines Projekts zur Immobiliengutachten-Erstellung für Gemeinden und Institutionen:

Telefongespräch

Im ersten Schritt stellen wir in einem Telefonat den konkreten Zweck des Gutachtens fest und besprechen die Rahmenbedingungen.

Angebot

Basierend auf dem Telefonat erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für die fachgerechte Erstellung des Immobiliengutachtens. In der Regel arbeiten wir mit Pauschalpreisen. Ihre Gemeinde oder Institution hat so die größtmögliche Planungs- und Kostensicherheit.

Auftragserteilung

Mit der Auftragserteilung erfolgt der Projektstart. Gegebenenfalls wird eine Anzahlung vereinbart, die zum Projektbeginn fällig ist.

Informationsbeschaffung

Im vierten Schritt werden sämtliche Unterlagen und Informationen für die Gutachten-Erstellung zusammengetragen. Dies erfolgt einerseits durch Zusendung der notwendigen Unterlagen durch den Kunden und andererseits durch Einholung weiterer für die Wertermittlung relevanter Unterlagen durch unsere Sachverständigen und führen eine persönliche Objektbesichtigung vor Ort durch.

Schritt 5

Gutachten-Erstellung

Auf Basis der Daten und Informationen erstellen wir das Immobiliengutachten. Der Umfang eines individuellen Gutachtens für Gemeinden oder Institutionen umfasst in der Regel ca. 50 bis 80 Seiten inkl. Anlagen.

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