Verkehrswertgutachten für Vormunde und Betreuer
Jedes Gutachten ist ein individuelles Produkt, erstellt von erfahrenen Sachverständigen.
Als unabhängiger Anbieter fundierter Immobiliengutachten stehen wir Ihnen auch bei Bedarf an einer Verkehrswert-Ermittlung im Rahmen von Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften zur Seite.
Für Immobilienverkäufe verlangt der Gesetzgeber im Rahmen von Betreuungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsangelegenheiten die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB. Dies dient dem Schutz des Betreuten, stellt die meisten Betreuer jedoch vor Herausforderungen. Wir nehmen Ihnen dieses Problem ab: Als zertifizierte Gutachter führen wir regelmäßig Bewertungen zur Vorlage bei Behörden (Betreuungsgericht, Vormundschaftsgericht, Familiengericht etc.) durch und unterstützen Sie gern durch die Erstellung eines belastbaren Verkehrswertgutachtens.
Was ist das Besondere bei Verkehrswertgutachten im Rahmen von Betreuungen und Vormundschaften?
Grundstücksgeschäfte bei Betreuung müssen gemäß § 1821 BGB durch ein Gericht genehmigt werden. Die Voraussetzung für diese Genehmigung und damit den Immobilienverkauf ist die Wertermittlung durch einen unabhängigen Sachverständigen im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB. Solch ein Gutachten sorgt dafür, dass Immobilien in Betreuung nicht unter Wert verkauft werden können – und stellt sowohl für die betreuten Personen wie auch die Betreuer eine wichtige Sicherheit dar.
So läuft die Immobilienbewertung im Einzelnen ab
Als Betreuer zählt das Handling von Immobiliengeschäften natürlich nicht zu Ihrem Einsatzschwerpunkt. In vielen Fällen ist der Verkauf einer Immobilie notwendig oder es liegt die Entscheidung zwischen Verkauf und Vermietung an, um die langfristige Finanzierung professioneller Betreuung und Pflege sicherzustellen. Wir sorgen dafür, dass Sie zeitnah das gesetzlich vorgeschriebene Verkehrswertgutachten für die betreffende Immobilie erhalten.
Unser bewährter Ablauf bei der Erstellung eines Immobiliengutachtens für Vormunde und Betreuer:
Telefongespräch
Bei der telefonischen Beratung besprechen wir den Auftrag und den Bewertungsumfang sowie den Zweck des Gutachtens.
Angebot
Basierend auf dem Vorgespräch erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot für die Erstellung des Immobiliengutachtens. Üblicherweise setzen wir einen Pauschalpreis fest. Das gibt Ihnen eine besonders hohe Planungs- und Kostensicherheit.
Auftragserteilung
Auf Grundlage des Angebotes erfolgt die Auftragserteilung. Gegebenenfalls wird eine Anzahlung vereinbart, die zum Projektbeginn fällig ist.
Informationsbeschaffung
Im vierten Schritt werden sämtliche Unterlagen und Informationen für die Gutachten-Erstellung zusammengetragen. Dies erfolgt einerseits durch Zusendung der notwendigen Unterlagen durch den Kunden und andererseits durch Einholung weiterer für die Wertermittlung relevanter Unterlagen durch unsere Sachverständigen und führen eine persönliche Objektbesichtigung vor Ort durch.
Gutachten-Erstellung
Mit den gesammelten Daten und Informationen wird ein belastbares Verkehrswertgutachten erstellt. Der Umfang eines solchen individuellen Gutachtens umfasst in der Regel ca. 50 bis 80 Seiten inkl. Anlagen.
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Nutzen Sie eine der Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten