Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

Jedes Gutachten ist ein individuelles Produkt – so einzigartig wie das bewertete Objekt.

Für die Erstellung bedarf es daher einer Besichtigung vor Ort und umfassender Fachexpertise des Sachverständigen. Genau dies bekommen Industrie- und Gewerbekunden bei uns. Für Gewerbe- und Industrieimmobilien gibt es unterschiedlichste Bewertungsmechanismen. Dem Sachverständigen für Immobilienbewertung steht dabei der Verkehrswert nach § 194 BauGB in Verbindung mit der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) zur Verfügung.

Firmen und Konzerne benötigen Immobilienbewertungen aus verschiedenen Gründen. Nicht immer geht es um einen Kauf oder Verkauf – auch für firmeninterne Belange und Due Diligence Prozesse sind derartige Informationen essentiell. Der Zweck des Verkehrswertgutachtens ist daher immer die erste Frage, die sich dem Sachverständigen stellt.

Um welche Gewerbeimmobilien geht es bei der Wertermittlung?

Als Gewerbe- und Industrieimmobilien werden alle Arten von gewerblich genutzten Objekten bezeichnet. Dies umfasst Praxen und Bürogebäude ebenso wie Industriegrundstücke, Kanzleien, Lager- und Logistikhallen, Einkaufscenter, Werkstätten, Ladengeschäfte, Hotels, Supermärkte, Krankenhäuser und Pflegeheime.

Auch Bahnhöfe, Parkhäuser und Flughafen zählen zu dieser Kategorie, die sich grob in sechs Bereiche aufteilen lässt:

  • Büroimmobilien
  • Produktionsstätten
  • Handelsimmobilien
  • Logistikimmobilien
  • Betreiberimmobilien
  • Spezialimmobilien

Was ist das Besondere an der Wertermittlung bei Gewerbe-Objekten?

Gewerblich genutzte Immobilien werden vorrangig nach dem Ertragswertverfahren bewertet, während Wohnobjekte überwiegend nach dem Sachwertverfahren oder dem Vergleichswertverfahren bewertet werden.

Unser Sachverständigenbüro deckt sämtliche Bewertungsarten für Immobilien kompetent ab und bewertet jedes Objekt individuell passend zur Nutzungsart und dem Gutachten-Zweck.

Referenzobjekte

Wie erfolgt die Immobilienbewertung von Gewerbe- und Industrieimmobilien?

Die Wertermittlung von gewerblich genutzten Immobilien hängt von sehr vielen Faktoren ab. Neben der Nutzungsart spielen dabei vor allem Bauart und Lage sowie der Sanierungszustand eine entscheidende Rolle. All diese und noch zahlreiche weitere Aspekte fließen in die individuelle Gutachten-Erstellung durch unsere Sachverständigen ein.

Unser bewährter Ablauf bei der Erstellung eines Immobiliengutachtens für Gewerbekunden:

Telefongespräch

Im Rahmen eines Vorgesprächs werden der Auftrag und der Bewertungsumfang sowie der Zweck des Gutachtens besprochen.

Angebot

Basierend auf dem Vorgespräch setzen wir ein unverbindliches Angebot für die Erstellung des Immobiliengutachtens auf – in der Regel mit einem Pauschalpreis versehen. Das gibt Ihnen größtmögliche Planungs- und Kostensicherheit.

Auftragserteilung

Der Auftrag beginnt mit der Auftragserteilung durch den Kunden. Gegebenenfalls wird eine Anzahlung vereinbart, die zum Projektbeginn fällig ist.

Informationsbeschaffung

Im vierten Schritt werden sämtliche Unterlagen und Informationen für die Gutachten-Erstellung zusammengetragen. Dies erfolgt einerseits durch Zusendung der notwendigen Unterlagen durch den Kunden und andererseits durch Einholung weiterer für die Wertermittlung relevanter Unterlagen durch unsere Sachverständigen und führen eine persönliche Objektbesichtigung vor Ort durch.

Schritt 5

Gutachten-Erstellung

Mit den recherchierten wertrelevanten Daten und Informationen wird ein belastbares Immobiliengutachten erstellt. Der Umfang eines solchen individuellen Gutachtens für Gewerbe- und Industrieimmobilien umfasst in der Regel ca. 50 bis 80 Seiten inkl. Anlagen.

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