Immobiliengutachten für Privatpersonen

Privatkunden benötigen die Erstellung fundierter individueller Immobiliengutachten aus verschiedenen Gründen. Häufig geht es z. B. um eine belastbare Basis für innerfamiliäre Aufteilungsfragen des Immobilienbesitzes. In anderen Fällen soll ein Objekt verkauft werden und zu diesem Zweck ein angemessener Kaufpreis ermittelt werden.

Weshalb sind Verkehrswertgutachten notwendig?

Für innerfamiliäre Aufteilungsfragen ist es für alle Beteiligten ein unabhängiges Verkehrswertgutachten insbesondere deshalb sinnvoll, da die Wertermittlung nachvollziehbar erläutert ist und es so auch Jahre später noch möglich ist, den Überlegungen des Gutachters und dem ermittelten Verkehrswert zu folgen.

Auch die Bewertung zu steuerlichen Zwecken (z. B. Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Aufteilung des Kaufpreises in Bodenwertanteil und Gebäudewertanteil, Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes etc.) oder zur Vorlage bei Behörden (z. B. Betreuungsgericht, Familiengericht) werden von Privatkunden in Auftrag gegeben.

Allgemeine Anlässe der Wertermittlung:

  • Innerfamiliäre Aufteilung
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Familienangelegenheiten (Schenkung, Scheidung, auch zurückliegende Zeitpunkte)
  • Steuerliche Zwecke (siehe weiter unten)
  • Betreuungs- und Pflegschaftsangelegenheiten

Steuerliche Anlässe im Speziellen:

  • Erbschaftssteuer
  • Schenkungssteuer
  • Nachweis niedrigerer gemeiner Wert
  • Grunderwerbssteuer, Nachweis niedrigerer Bodenwert (mehr als 30%)
  • Nachweis geringere Restnutzungsdauer bei Gebäuden (höchst aktuell)

Rechte und Belastungen

Nicht selten sind bebaute Grundstücke mit Rechten und Belastungen behaftet, welche zu berücksichtigen sind. Dies können z. B. Wegerechte oder Überfahrtrechte sein. Bei Übertragungsangelegenheiten wird häufig mit Wohnrechten oder Nießbrauchrechten gearbeitet. Diese wirken sich in aller Regel wertmindernd aus. Sie gilt es innerhalb der Bewertung ausreichend zu berücksichtigen.

Eine besondere Form eines grundstücksgleichen Rechtes stellt das Erbbaurecht dar. Das Erbbaurecht beinhaltet das Recht, eine Immobilie auf fremdem Grundstück zu bauen oder zu kaufen. Der Eigentümer des Grundstücks (der Erbbaurechtgeber), räumt dem Erbbaurechtnehmer ein Nutzungsrecht für das Grundstück ein.
Erbbaurechte bieten Menschen die Möglichkeit, auch ohne den Grund und Boden zu erwerben, eine eigene Immobilie zu errichten. Im Gegenzug zahlt der Erbbaurechtnehmer dem Erbbaurechtgeber einen regelmäßigen Erbbauzins.

Die Bewertung von Erbbaurechten stellt eine besondere Form der Immobilienbewertung, dar die unser Sachverständigenbüro kompetent abdeckt.

Rechte und Belastungen im Überblick

  • Wohnrecht
  • Nießbrauchrecht
  • Wegerecht
  • Überfahrtrecht
  • Baulasten
  • Reallasten
  • Erbbaurecht

Was ist das Besondere an der Wertermittlung bei privat genutzten Objekten?

Privat genutzte Immobilien werden vorrangig nach dem Sachwertverfahren oder dem Vergleichswertverfahren bewertet, während gewerbliche Objekte überwiegend nach dem Ertragswertverfahren bewertet werden.

Unser Sachverständigenbüro deckt sämtliche Bewertungsarten für Immobilien kompetent ab und bewertet jedes Objekt individuell passend zur Nutzungsart und dem Gutachten-Zweck.

Referenzobjekte

Wie ist der Ablauf eines Immobiliengutachtens?

Die Wertermittlung von Immobilien hängt von sehr vielen Faktoren ab. Neben der Nutzungsart spielen dabei vor allem Bauart und Lage sowie der Sanierungszustand eine entscheidende Rolle. All diese und noch zahlreiche weitere Aspekte fließen in die individuelle Gutachten-Erstellung durch unsere Sachverständigen ein.

Unser bewährter Ablauf bei der Erstellung eines Immobiliengutachtens für Privatkunden:

Telefongespräch

Im Rahmen eines ausführlichen Telefonates besprechen wir den Auftrag und den Zweck des Gutachtens für eine Privatimmobilie.

Angebot

Basierend auf dem Vorgespräch setzen wir ein unverbindliches Angebot für die Erstellung des Immobiliengutachtens auf. Wir legen dabei in der Regel einen Pauschalpreis fest. Dadurch haben Sie größtmögliche Planungs- und Kostensicherheit.

Auftragserteilung

Mit der Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt der Projektstart. Gegebenenfalls wird eine Anzahlung vereinbart, die zum Projektbeginn fällig ist.

Informationsbeschaffung

Im vierten Schritt werden sämtliche Unterlagen und Informationen für die Gutachten-Erstellung zusammengetragen. Dies erfolgt einerseits durch Zusendung der notwendigen Unterlagen durch den Kunden und andererseits durch Einholung weiterer für die Wertermittlung relevanter Unterlagen durch unsere Sachverständigen und führen eine persönliche Objektbesichtigung vor Ort durch.

Schritt 5

Gutachten-Erstellung

Auf Basis der recherchierten Daten und Informationen erstellen wir das gewünschte Immobiliengutachten. Der Umfang eines solchen individuellen Gutachtens für Privatkunden umfasst in der Regel ca. 50 bis 80 Seiten inkl. Anlagen.

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